10 Im Nachfolgenden wird auf die vom Betrieb vorgebrachten Rügen eingegangen. 8. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass die Einführung eines Bonus-Malus-Systems nicht zulässig sei, weil es der gesetzlichen Ordnung widerspreche, und rügt eine Verletzung des Legalitätsprinzips. Wie bereits erwähnt wurde (vgl. E. 3a), verfügt die SUVA bei der Gestaltung ihrer Prämientarife über einen grossen Ermessensspielraum. Sie ist im Rahmen ihrer Satzungskompetenz ebenfalls befugt, ein einmal gewähltes Prämienbemessungssystem zu wechseln oder dieses anzupassen (vgl. beispielsweise Urteil der Rekurskommission vom 25. März 2003 [REKU 513/02], E. 5).