Nach wie vor ist zwar die statistische Aussagekraft des Resultats der BMS-Berechnungen zwangsläufig beschränkt. Immerhin sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Abweichungen vom Basissatz sowohl gegen unten wie auch gegen oben über die Zeit einen gewissen Ausgleich schaffen (vgl. auch unveröffentlichtes Urteil der Rekurskommission vom 21. Juni 2004 [REKU 548/02]).