R. Norberg, The credibility approach to experience rating, Mitteilungen Vereinigung schweizerischer Versicherungsmathematiker, 1979, S. 181 ff.). Aus diesen Gründen besteht für die Rekurskommission kein Anlass, von ihrer bisherigen Rechtsprechung, wonach das Bonus-Malus-System grundsätzlich zulässig ist, abzuweichen. Nach wie vor ist zwar die statistische Aussagekraft des Resultats der BMS-Berechnungen zwangsläufig beschränkt.