Weitere Faktoren wie die einheitlichen Stutzungen der Kosten tragen ebenfalls zu einer grösseren Aussagekraft des Bedarfssatzes eines Betriebs bei. Zudem hat die SUVA insbesondere mit der Vereinheitlichung der Beobachtungsperioden (sechs Jahre sowohl für die Heilkosten und Taggelder wie auch für die Renten) oder dem Wegfall verschiedener Bemessungsfaktoren (wie der Anzahl Unfälle oder dem individuellen Risikoausgleich) die Berechnung im BMS 03 vereinfacht und damit auch die Nachvollziehbarkeit verbessert.