UV Nr. l E. 3; vgl. auch unveröffentlichtes Urteil des EVG vom 29. August 2003, U 243/00, E. 4.3.1 sowie letztmals in den […] Urteilen vom 2. Juni 2004, U 240/03 und 241/03 [= RKUV 2004 U 525 und U 526]). Die Rekurskommission ist der Auffassung, dass das BMS 03 gegenüber dem alten BMS 95 verschiedene Verbesserungen bringt, und zwar sowohl unter den Aspekten der Solidarität und der Risikogerechtigkeit wie auch hinsichtlich Versicherungsprinzip. Zum Einen werden kleinste bzw. kleinere Betriebe grundsätzlich nur noch zum Basissatz eingereiht (s. zuvor E. 5a), so dass sie nicht mehr zufallsabhängigen Prämienschwankungen ausgesetzt sind. Mit der neu eingeführten Kredibilisierung wird aber auch