8 Verhältnis zwischen Basissatz und Gesamtrisikosatz der Branche (s. Ziff. 3.2 des Grundlagenblattes) multipliziert. Dies ergibt in casu einen Abzug zum Basissatz der Branche von 0,5374% (s. Ziff. 3.3 des Grundlagenblattes). cc. In der Periode 1997 bis 2002 weist die Beschwerdeführerin Rentenkapital in Form von Aufwand und Rückstellungen von Fr. 123’176.- auf (s. Ziff. 2 Grundlagenblatt, unter «Rentenkapital»). Da in casu keine vermuteten Renten bestehen, werden auch keine entsprechenden Rückstellungen angerechnet. Dies ergibt einen betrieblichen Risikosatz von 0,5507% (s. Ziff. 3.4 Grundlagenblatt).