Im Unterschied zum bisherigen BMS 95 ist die Anzahl Unfälle grundsätzlich kein Bemessungsfaktor mehr. Indirekt spielt die Unfallzahl nur noch eine Rolle bei der Zuteilung der Rückstellungen, welche pro Fall berechnet werden (s. zuvor). Auch wurde der individuelle Risikoausgleich (Verhältnis der in der Vergangenheit bezahlten Prämien zu den Kosten eines konkreten Betriebs) mit dem BMS 03 abgeschafft. bb. Die Beschwerdeführerin verzeichnet für die massgebenden Jahre 1997 bis 2002 einen BMS-relevanten Aufwand für Heilkosten und Taggelder inklusive Rückstellungen von Fr. 267’331.- (s. Ziff. 2 Grundlagenblatt, unter «Heilkosten+Taggeld»).