Deren Bedarf wird auf der Ebene von vier Rückstellungsgruppen ermittelt, auf die die Tarifklassen aufgeteilt sind. Anhand der Rückstellungsgruppen wird der Bedarf an Heilkosten und Taggeldern pro anerkannten Fall berechnet und entsprechend der Anzahl Fälle dem Betrieb zugeordnet. Bei den Renten wird ebenfalls auf der Ebene der Rückstellungsgruppen der kollektive Bedarf in % der Nettoprämien berechnet und entsprechend den Nettoprämien dem Betrieb zugeordnet. Zusätzlich können Beträge für vermutete Renten berücksichtigt werden, sofern solche bestehen (vgl. Ziff. 1 unter «vermutete Renten»).