7 Fall gestutzt (vgl. Anmerkung zu Ziff. 2 des Grundlagenblattes; pro Fall ist der Aufwand limitiert bei Fr. 27’000.- für die Heilkosten und Taggelder und bei Fr. 320’000.- für das Rentenkapital). Gänzlich unberücksichtigt bleiben die Kosten von Berufskrankheiten und Regressfällen (vgl. Aufstellung zu Ziff. 2). Der für das BMS 03 massgebende Gesamtaufwand besteht aus den bereits angefallenen Unfallkosten und den für mögliche zukünftige Kosten vorzunehmenden Rückstellungen. Deren Bedarf wird auf der Ebene von vier Rückstellungsgruppen ermittelt, auf die die Tarifklassen aufgeteilt sind.