3.1 und 4.1 Grundlagenblatt). Betriebe, die diese Basisprämie nicht erreichen, werden grundsätzlich zum Basissatz ihrer Risikogemeinschaft eingereiht. Überschreitet das Betriebsvolumen die 1,8 Mio. Franken, wird die Erfahrungstarifierung 03 angewendet. Die Beschwerdeführerin weist mit einer kumulierten Lohnsumme von Fr. 22’366’200.- und einem Basissatz von 4,5% eine Basisprämie von rund Fr. 1’006’479.- auf. Damit fällt sie in den Anwendungsbereich des BMS 03. b. Das BMS 03 geht - wie bereits das BMS 95 - von einem Basissatz aus, der für jede Branche bestimmt wird.