2004. a. Vorab ist festzustellen, ob das BMS 03 vorliegend überhaupt anwendbar ist. Dieses Prämienbemessungssystem findet nur noch auf Betriebe Anwendung, die ein bestimmtes Mindestvolumen erreichen. Konkret fallen unter das BMS 03 Betriebe mit einer so genannten Basisprämie zwischen Fr. 30’000.- und 1,8 Mio. Franken. Die Basisprämie ergibt sich aus der Multiplikation der kumulierten Lohnsumme aus den letzten sechs Jahren (s. Ziff. 1 letzte Zeile des Grundlagenblattes für die Einreihung 2004) mit dem für das Einreihungsjahr bestimmten Basissatz (s. Ziff. 3.1 und 4.1 Grundlagenblatt).