6 und Verhältnisse der Betriebe, Stand der Unfallverhütung, Unfallgefahr, Risikoerfahrungen) lassen indes erkennen, dass der Grundsatz der Solidarität im Bereich der Unfallversicherung nicht uneingeschränkt Geltung hat. 5. Der im Jahr 2004 für die Klasse 70C geltende Prämientarif beruht auf einem Bonus-Malus-System. Ab 1995 hat die SUVA in verschiedenen Tarifklassen ein Bonus-Malus-System eingeführt, das bei der Prämienbemessung - neben den allgemeinen Risikoerfahrungen der verschiedenen Risikogemeinschaften - auch die mit jedem individuellen Betrieb gemachten Erfahrungen berücksichtigt.