Art. 92 Abs. 2 UVG. Prämientarif für Berufsunfälle. Revidiertes Bonus-Malus-System der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt. - Auf die bisherige Rechtsprechung der Eidgenössischen Rekurskommission für die Unfallversicherung (die Rekurskommission) im Bereich der Einreihung in den Prämientarifen kann nach Inkrafttreten des ATSG weiterhin abgestellt werden (E. 2). - Überprüfungsbefugnis der Rekurskommission bezüglich Tarife (E. 3). - Gesetzesbestimmungen und allgemeine Grundsätze, die bei der Prämienbemessung in der obligatorischen Unfallversicherung beachtet werden müssen (E. 4).