Diese Prämien werden gemäss dem in diesem Zeitpunkt geltenden Prämientarif festzusetzen sein. Es steht heute nicht einmal der genaue Zeitpunkt fest, in welchem die Einreihung zu erfolgen hat. Es rechtfertigt sich mithin nicht, dass sich die Rekurskommission im heutigen Zeitpunkt zu dieser Frage äussert. Der Rekurskommission ist überdies nicht bekannt, welches der in diesem Zeitpunkt geltende Tarif sein wird und ob dieser in Bezug auf die Klasseneinteilung und Prämiensatzstufen mit dem im Jahr 2003 anwendbaren Tarif identisch ist.