, Zürich 2003, S. 324 ff.). Dass der Arbeitgeber seine Verantwortung im Bereich der Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften nicht einfach auf Dritte abwälzen kann, wird auch beispielsweise in Art. 7 Abs. 2 VUV zum Ausdruck gebracht, der festhält, dass die Übertragung von Aufgaben (im Bereich der Arbeitssicherheit) an einen Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht von seinen Verpflichtungen entbindet. Verwiesen sei zudem auf Art. 9 VUV zur Frage der Zusammenwirkung mehrerer Arbeitgeber auf einem Arbeitsplatz.