10 Gemäss Art. 82 UVG trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Laut Art. 1 VUV gelten die Vorschriften über die Arbeitssicherheit für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen. Ein Betrieb im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber dauernd oder vorübergehend einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, unabhängig davon, ob feste Einrichtungen oder Anlagen vorhanden sind. Gemäss Art.