Verletzt ein Betrieb die Sicherheitsvorschriften, so wird er für dieses Verhalten mit einer Prämienerhöhung sanktioniert. Künftige Verletzungen von Sicherheitsvorschriften können weitere Prämienerhöhungen rechtfertigen. d. Die Beschwerdeführerin findet es unzulässig, dass sie eine Prämienerhöhung tragen muss, obschon gemäss dem Einspracheentscheid auch eine Mitverantwortung der Bauleitung für die Fehler anerkannt werde.