6 gegen Absturz; fach- und vorschriftswidrige Spenglergänge; mangelhafte Montage der giebelseitigen Schutzeinrichtungen ohne genügende Festigkeit; ungenügende Stärke der Abdeckungen der Deckenöffnungen. - (Ermahnung vom 5. April 2001) Ungenügende Planung und Ausführung der Arbeiten zur Minimierung der Unfallgefahr; nicht gewährleistete Notfallorganisation sowie «erste Hilfe»; Ausführung von Hochbauarbeiten mit Absturzhöhen von über 10 m ohne Fassadengerüst; unvollständiger bzw. sicherheitswidriger Seitenschutz an Balkonen (ungenügende Aussteifung, zu schmale Geländerholme, fehlende Bordbretter); fehlender Seitenschutz an den Sturzseiten der Terrasse;