Die VUV stützt sich auf diese Bestimmungen; daneben finden auch die Verordnung vom 29. März 2000 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung [BauAV], SR 832.311.141) sowie die Verordnung vom 27. September 1999 über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung, SR 832.312.15) hier ihre gesetzliche Grundlage (vgl. Ingress der BauAV und der Kranverordnung). Zusätzlich bleiben gemäss Art.