Zusammenfassung des Sachverhalts: Die Firma X. AG ist ein Baugeschäft und als solches bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In mehreren Ermahnungen aus den Jahren 1997 bis 2001 stellte die SUVA auf den Baustellen der X. AG verschiedenste Verstösse gegen die Vorschriften der Arbeitssicherheit fest. Schliesslich verfügte sie eine Erhöhung des Prämiensatzes der X. AG für ein Jahr (ab 1. Januar 2003) von der Stufe 22 (Netto-Prämiensatz von 6,21%) in die Stufe 24 (Netto-Prämiensatz von 7,48%) der Klasse 41A des Berufsunfalltarifs und bestätigte diese Massnahme mit Einspracheentscheid.