1 Aus den Erwägungen: Dem Beschwerdeführer wurden zwei Verfügungen eröffnet, die beide mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen waren. Es ist daher verständlich, dass der Beschwerdeführer gegen beide Verfügungen eine Beschwerde erhoben hat. Allerdings betreffen die beiden Verfügungen dasselbe Forschungsgesuch und es stellt sich daher die Frage, ob in rechtlicher Hinsicht von einem oder von zwei Beschwerdeverfahren auszugehen ist. Obwohl der Schweizerische Nationalfonds (SNF) nicht Teil der Bundesverwaltung ist, hat er sich verfahrensmässig weitgehend dem Verwaltungsrecht zu unterziehen.