Die Bejahung dieser beiden Fragen wäre aber Voraussetzung dafür, dass getestet werden kann, ob ein bestimmtes Gen (IL-10) auch therapeutisch nützlich ist. Vorleistungen mindestens zu einer der beiden Fragen hätten vorliegen müssen […]» Aufgrund der Vernehmlassung des SNF wird man also davon ausgehen dürfen, dass nicht das Fehlen jeglicher Eigenleistungen, sondern das Fehlen von Vorleistungen zu zwei bestimmten Fragen für die Ablehnung des Gesuches entscheidend war. Ob diese Meinung tatsächlich mit derjenigen des entscheidenden Forschungsrates übereinstimmt, kann offen bleiben.