Aus den Erwägungen: 1. Im angefochtenen Entscheid wird die Ablehnung [des Beitragsgesuchs] unter anderem (…) damit begründet, «dass der Forschungsrat Ihren Publikationsausweis über die letzten fünf Jahre hinweg als recht bescheiden taxiert und dass Eigenleistungen auf dem vorgeschlagenen Gebiet nicht existent sind». Dieser Teil der Begründung basiert offensichtlich auf der von einem Mitglied der Forschungskommission geäusserten Meinung, die in einer Kurznotiz vom 25. September 1999 wie folgt formuliert wurde: «[…]