- Die Rekurskommission hat nicht die Funktion eines Oberexperten. Sie beschränkt sich darauf, die Gutachten und deren Würdigung auf offensichtliche Mängel wie Widersprüchlichkeit, Nichtbeachtung eines anerkannten wissenschaftlichen Standpunktes usw. zu überprüfen […].». (Entscheid vom 27. April 1999 i. S. Dr. H. W.)