un comportamento arbitrario da parte dei due esperti che hanno espresso parere negativo. Aus den Erwägungen: 1. Die Kritik des Beschwerdeführers am angefochtenen Entscheid richtet sich hauptsächlich gegen das in den Akten liegende externe Gutachten, auf das der zuständige Referent seinen ablehnenden Antrag abgestützt hat. Die Rekurskommission hat sich immer wieder mit Fällen zu befassen, in welchen die Qualität von Gutachten kritisiert wird. Sie hat in diesen Fällen eine klare, konstante Praxis herausgearbeitet, die von Jacques Matile in seiner Arbeit «Die Rechtsprechung der Eidgenössischen Rekurskommission für Forschungsförderung»[61], wie folgt zusammengefasst wurde: