Betriebe, welche eine Prämienänderung erfahren, würden rechtlich besser gestellt gegenüber denjenigen Betrieben, welche im Tarif gleich eingestuft werden wie im Vorjahr. Angesichts der grundsätzlich variablen Prämie im Bonus-Malus-System muss ein Betrieb aber auch in einem Jahr, in welchem seine Einreihung nicht abgeändert wurde, gestützt auf Änderungen seiner Ergebnisse eine Prämiensenkung beantragen können bzw. die Richtigkeit der für seine Einreihung berücksichtigten Werte überprüfen lassen können. Massgebend ist, dass die Prämienbemessungsfaktoren jedes Jahr ändern und diese Faktoren grundsätzlich zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden können. 6. Verfahrensmässig hält Art.