5. Weil einerseits sämtliche der für die jährliche Prämienbemessung massgebenden Faktoren auch jährlich andere sind (die Unfälle 1996/1997 sind - selbst wenn deren Anzahl allenfalls zufälligerweise gleich hoch ist - nicht die Unfälle 1997/1998), wird das Grundlagenblatt jährlich neu berechnet. Da andererseits der Anspruch besteht, dass das Grundlagenblatt der Realität entsprechen soll (vgl. E. 4), bedeutet dies, dass das Anrecht auf Überprüfung nicht nur auf die Jahre beschränkt ist, in welchen die Neuberechnung des Grundlagenblattes mit einer Prämienänderung verbunden ist.