Im Rahmen dieser Kompetenz unterwirft die REKU die einzelnen Prämienbemessungsfaktoren im Bonus-Malus-System und die Berechnung des Prämienbedarfs anhand des Grundlagenblattes regelmässig einer eingehenden Überprüfung. So wurde beispielsweise entschieden, dass ein Betrieb die unrichtige Anrechnung eines Nichtberufsunfalls im Bonus-Malus-System - mithin bei der Festsetzung der Prämie für die Berufsunfallversicherung - oder die Übereinstimmung der im System angerechneten Kosten gemäss Grundlagenblatt mit den tatsächlich entstandenen Kosten rügen kann (siehe Urteile der REKU vom 17. April 2000 i.S. W. [REKU 400/98] oder vom 29. Juni 2000 i.S. S. [REKU 387/98] E. 5b/bb).