Jedes Jahr fallen nämlich andere Jahre in die massgebenden Berechungsperioden. So bestimmt denn auch die Wegleitung für die Einreihung der SUVA (Ausgabe gültig ab 1. Januar 2000, S. 19), dass der Prämienbedarf jährlich automatisiert berechnet und der Prämiensatz bei Bedarf geändert wird. Im Gegensatz dazu war im vor Einführung des Bonus-Malus-Systems angewandten Berufsunfalltarif ein Betrieb grundsätzlich fest eingestuft und eine Neueinreihung erfolgte nur bei Änderung der Betriebsverhältnisse oder anderer spezifischer Umstände. Die Möglichkeit der jährlichen Prämienvariation war nicht - wie im Bonus-Malus-System - systeminhärent.