Weiterhin wird das individuelle Verhältnis zwischen ausgerichteten Leistungen und bezahlten Prämien betrachtet, wobei es zu einem Prämienzuschlag kommt, falls die Kosten die Prämien übersteigen, bzw. zu einem Prämienabschlag, wenn die Kosten unter den Prämieneingängen liegen. Berücksichtigt wird ebenfalls die allgemeine Finanzlage der Klasse über den kollektiven Risikoausgleich.