Massgebende Faktoren für die Bestimmung der mit einem Betrieb gemachten Erfahrungen sind dessen Fallhäufigkeit, sein Taggeldrisikosatz und sein Gesamtkostenrisikosatz in der jeweils ausschlaggebenden Beobachtungsperiode von zwei bzw. fünf Jahren im Vergleich zu den durchschnittlichen Ergebnissen der entsprechenden Risikogemeinschaft. Weiterhin wird das individuelle Verhältnis zwischen ausgerichteten Leistungen und bezahlten Prämien betrachtet, wobei es zu einem Prämienzuschlag kommt, falls die Kosten die Prämien übersteigen, bzw. zu einem Prämienabschlag, wenn die Kosten unter den Prämieneingängen liegen.