Es handelt sich somit um eine Einreihungsfrage und die Zuständigkeit der REKU ist gegeben. b.-e. (…) 2. Vorliegend streitig ist der Nichteintretensentscheid vom 17. März 2000, mit dem die Beschwerdegegnerin die Überprüfung der Einreihung der Beschwerdeführerin im Tarif der Berufsunfallversicherung für das Jahr 2000 verweigerte. Es ist somit zu untersuchen, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht nicht auf die Einsprache der Beschwerdeführerin vom 29. November 1999 gegen ihre Einreihung 2000 eintrat. 3. Für die Klasse 16C, welcher die Beschwerdeführerin angehört, gilt seit dem 1. Januar 1998 das so genannte Bonus-Malus-System.