Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) reihte den Betrieb X mit Verfügung vom 10. Juni 1998 für das Jahr 1998 in die Stufe 14 der Klasse 16C und für das Jahr 1999 in die Stufe 13 derselben Klasse des Prämientarifs für die Berufsunfallversicherung ein. Am 5. November 1999 erhielt der Betrieb X eine Prämienrechnung für das Jahr 2000, aus der hervorging, dass sich die Einreihung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hatte. Dagegen erhob der Betrieb Einsprache, auf welche die SUVA nicht eintrat. Gegen den Nichteintretensentscheid erhob der Betrieb X Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für die Unfallversicherung (REKU). Aus den Erwägungen: 1.a. Gemäss Art.