- Anrecht auf jährliche Überprüfung der Einreihung im Bonus-Malus-System (E. 5). - Verfahrensmässig ist der Verzicht auf den Erlass einer Einreihungsverfügung bei gleichbleibender Prämie im Bonus-Malus-System unzulässig (E. 6). - Mangels einer formellen Einreihungsverfügung kann in casu gegen die Prämienrechnung Beschwerde erhoben werden (E. 7). - Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache an die SUVA zurückgewiesen (E. 10-11).