- Berechnung der Prämie im Bonus-Malus-System: Die Eckdaten der Risikogemeinschaften und die Risikoerfahrungen der Betriebe werden jährlich angepasst. Systeminhärent ist daher, dass der Prämienbedarf eines konkreten Betriebs jährlich neu berechnet werden muss, und somit die Möglichkeit einer jährlichen Prämienänderung (E. 3). - Überprüfungsbefugnis der REKU in Bezug auf die Prämienbemessungselemente: Das Grundlagenblatt zur Einreihung ist integrierender Bestandteil der Einreihungsverfügung und die Prämienbemessungselemente können auf ihre Übereinstimmung mit der Realität hin überprüft werden (E. 4). - Anrecht auf jährliche Überprüfung der Einreihung im Bonus-Malus-System (E. 5).