Grundsätzlich ist es nämlich Sache des Herstellers, das Konformitätsbewertungsverfahren in eigener Verantwortung durchzuführen. Es liegt aber auch in seiner Verantwortung, den Beweis dafür zu erbringen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind.