Gemäss dieser Norm sind bei der Risikobeurteilung aus formeller Sicht gewisse Schritte einzuhalten, damit eine umfassende Überprüfung vorgenommen werden kann. So soll gewährleistet werden, dass ein Gerät im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen untersucht worden ist. Zu diesen Schritten gehören die Risikoanalyse (Bestimmung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung [Ausmass des Schadens, Eintrittswahrscheinlichkeit]), die Risikobewertung und, wo erforderlich, die Risikominderung (vgl. im Detail Ziff. 4.1 der EN 1050).