Beispielsweise ist die Risikoeinschätzung auch für jene Gefährdungen, welche angeführt worden sind, nicht ermittelt. In der Tat ist unter diesen Umständen auch nicht geklärt, ob die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen zweckmässig und ausreichend sind. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die harmonisierte technische Norm EN 1050, Sicherheit von Maschinen - Leitsätze zur Risikobeurteilung (Fundstelle in BBl 1998 V 5193), verwiesen. Gemäss dieser Norm sind bei der Risikobeurteilung aus formeller Sicht gewisse Schritte einzuhalten, damit eine umfassende Überprüfung vorgenommen werden kann.