9 Typs richtet. Der SUVA ist hingegen zuzustimmen, dass die Konformität grundsätzlich beim Inverkehrbringen gegeben sein muss. Insbesondere wirkt sich die Konzeption des STEG selbstverständlich auf die Phase der Planung und Konstruktion einer technischen Einrichtung aus (vgl. Ziff. 3 der Vorbemerkungen zum Anhang I der Maschinenrichtlinie; STEG-Kommentar der EKTEG, S. 23). Allerdings ist die gerichtliche Bestätigung eines Verkaufsverbotes nicht angebracht einzig aufgrund der Tatsache, dass im Zeitpunkt des Inverkehrbringens ein verlangter Sicherheitsnachweis nicht vorhanden war (vgl. E. 2).