Im Anschluss daran reichte die X AG zusätzliche Akten ein, insbesondere einen Sicherheitsnachweis betreffend die Anlage Z. Massgebend ist darin der Punkt 4, welcher den hier streitigen Aufstelltisch und das Elementlager betrifft. Im Einzelnen behandelt der Sicherheitsnachweis das Absenken des Aufstelltisches (4.1), die Standsicherheit des Aufstelltisches (4.2), den Fahrantrieb des Aufstelltisches (4.3), die Verriegelung und Zentrierung des Aufstelltisches (4.4), die oberen Führungsschienen am Aufstelltisch und «Bahnhof» (4.5), die Führungsstangen an den Elementen (4.6), das Umkippen der Elemente im «Bahnhof» (4.7), die Bahnhofwagen (4.8), den Stahlbau des «Bahnhofs»