Aus den Akten ergibt sich Folgendes: Beim Betrieb der Elementanlage in der Firma Z ereignete sich (…) 1998 ein tödlicher Unfall. Als versucht wurde, ein Grosswandelement aus dem «Bahnhof» auf den angedockten Aufstelltisch zu verschieben, stürzte das Element um und er-drückte einen Arbeiter der Firma Z. Im damaligen Zeitpunkt bestanden offenbar - wie sich aus dem Unfallrapport (...) ergibt - offensichtliche Mängel an der Anlage (insbesondere zu schwache und zu kurze Führungsrohre; ...). Auch formelle Anforderungen, welche der Inverkehrbringer zu erfüllen hat, waren nicht eingehalten (fehlende Konformitätserklärung, fehlende Betriebsanleitung).