7 - den verschiedenen Verfahren zur Konformitätsbewertung (welche sicherstellen sollen, dass systematisch überprüft wird, ob ein Gerät den grundlegenden Anforderungen genügt, wobei diese Prüfung - ausser in den Fällen, in welchen eine Konformitätsbewertungsstelle beizuziehen ist - grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Herstellers liegt) - sowie den Mitteln zum Nachweis der Konformität gegenüber den Vollzugsorganen des STEG (vgl. dazu auch den STEG-Kommentar der EKTEG, S. 11). b.