oder notwendig sind, um die Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen prüfen zu können, detaillierte Pläne und sonstige genaue Angaben über die für die Herstellung der Maschine verwendeten Baugruppen. 6.a. Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass das System des STEG auf die in den Europäischen Gemeinschaften geltenden Regeln abgestimmt ist (mit dem Zweck, Handelshemmnisse abzubauen; vgl. dazu das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom 6. Oktober 1995 [THG], SR 946.51).