technischen Festlegungen zu verstehen, welche nach national, möglichst aber auch international herrschender Auffassung geeignet sind, unter verhältnismässigem Aufwand die Sicherheit eines bestimmten Geräts zu gewährleisten. In Frage kommen in erster Linie internationale oder nationale technische Normen, im Weiteren aber auch Empfehlungen oder andere Festlegungen aus Fachkreisen (vgl. den STEG-Kommentar, Ausgabe Mai 1998, hrsg. von der Eidgenössischen Kommission für technische Einrichtungen und Geräte [EKTEG][28], S. 10). b. In Anwendung von Art. 3 Abs. 1