Diese werden mit Titel sowie Fundstelle oder Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht (Art. 8 STEG). Es handelt sich dabei um europäische Normen, die im Auftrag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - welcher auch die Schweiz angehört - erarbeitet und vom Europäischen Normungsausschuss (CEN) bzw. vom Europäischen Normungsausschuss für Elektrotechnik (CENELEC) angenommen wurden und als harmonisierte Normen gelten. Gibt es keine spezifisch vom Bundesrat erlassenen grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsanforderungen, so sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Unter «anerkannten Regeln der Technik» sind alle