Gestützt auf Art. 4a STEG bezeichnet das seco (früher Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit [BWA] bzw. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit [BIGA]) die technischen Normen, welche geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 STEV zu konkretisieren. Diese werden mit Titel sowie Fundstelle oder Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht (Art. 8 STEG).