grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festlegt und dabei das entsprechende internationale Recht berücksichtigt. Gemäss Art. 4a STEG bezeichnet das zuständige Bundesamt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI, heute Staatssekretariat für Wirtschaft [seco]) die technischen Normen, welche geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu konkretisieren (Abs. 1). Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen (Abs. 2). Es kann unabhängige schweizerische Normenorganisationen beauftragen, technische Normen zu schaffen (Abs. 3). Gestützt auf Art.