Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten. Anforderungen an die Konformität einer Elementbauanlage. Verkaufsverbot einer diesbezüglich nicht genügenden Anlage bis zum Vorliegen eines Sicherheitsnachweises einer akkreditierten Drittstelle (Art. 11 STEG). - Nova im Beschwerdeverfahren (E. 2). - Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an technische Einrichtungen und Geräte (z. B. die Maschinenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften) haben einen verbindlichen Charakter (Art. 3-4a STEG; E. 4). - Globale Konzeption beim Inverkehrbringen von technischen Einrichtungen und Geräten: Der Inverkehrbringer muss sich zwingend an die in Art.