Im vorliegenden Fall verzeichnete der Betrieb im Jahr 1996 im Bereich Berufsunfallversicherung eine Lohnsumme von Fr. 513 490.-. 1996 betrugen die Bruttoprämien für die Berufsunfallversicherung Fr. 13 181.30. Aus den Angaben der Versicherung Y. ergibt sich, dass sich die Vorausprämie für das Jahr 1997 für die Berufsunfallversicherung auf Fr. 44 686.- beläuft. Es resultiert somit eine Prämienerhöhung um mehr als das 3-fache. Die angefochtene Verfügung, welche diese Prämienerhöhung ankündigte, datiert vom 30. August