Die Beschwerdeführerin beantragt, dass andere Lösungsvorschläge für die Prämientarifgestaltung gemacht werden sollen. Die Rekurskommission ist lediglich zuständig für die Überprüfung des zur Anwendung gelangten Tarifs und der sich darauf stützenden Verfügungen. Es fällt nicht in ihre Kompetenz, andere, für die Skischulen allenfalls vorteilhaftere Tarifstrukturen